Hauskrankenpflege
Wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Pflege- bzw. Betreuung Ihrer Angehörigen benötigen, stehen unsere Mitarbeiterinnen Ihnen in folgenden Bereichen zur Seite:
Die Pflegekraft verschafft sich einen Eindruck vom Zustand des Patienten und bespricht mit ihm oder den Angehörigen die erforderlichen Hilfestellungen. Beim Erstgespräch werden die Patientendaten erhoben und Informationen über die jeweilige Krankheit eingeholt. Das Erstgespräch ist kostenlos!
Ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Qualitätssicherung der Pflege und wird dem Klienten verrechnet.
Wird vom Hausarzt verordnet (z.B. Verbandswechsel, Infusionen, Spritzen usw.) und wird von unserem Diplompersonal durchgeführt. Diese Leistungen können über die Krankenkassen abgerechnet werden. Die notwendigen Pflegemaßnahmen werden von der Pflegedienstleitung im Einvernehmen mit dem Hausarzt festgelegt. Einige Krankenkassen verlangen einen Selbstbehalt.
Beinhaltet alle Maßnahmen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen eingeben, Mobilisation.
Ausgebildete Heimhilfen unterstützen betreuungsbedürftige Personen bei der Alltagsversorgung in der eigenen Wohnung. Dadurch kann die betreuungsbedürftige Person länger selbständig in ihrer eigenen Wohnung bleiben.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Haushaltshilfe gehören die Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln und heizen. Außerdem erledigt sie Einkäufe und Besorgungen.
Unsere Pflegedienstleitung kann Sie bei Bedarf aufsuchen und über Förderung der Gesundheit, Krankheitsvermeidung und selbständige Lebensführung beraten.
Der jeweilige Stundensatz für die Pflege oder Haushaltshilfe ist vom Einkommen des Klienten abhängig und wird individuell berechnet.
Einkommen monatlich
– monatliche Kosten
= Grundlage für den jeweiligen Stundensatz